GUTACHTEN, VERFAHRENS- UND PROJEKTSTEUERUNG

Gutachten, Verfahrens- und Projektsteuerung


Im Zusammenhang mit der Umsetzung investiver Vorhaben bedarf es häufig notwendiger ergänzender Leistungen. Um Auftraggeber*innen vorbereitende oder ergänzende Leistungen aus einer Hand zu ermöglichen, bieten wir nachfolgende Leistungen an – mit langjähriger Erfahrung und hoher Qualität:


  • Durchführung baufachlicher Prüfungen für Gebäude und bauliche Anlagen (Straßen, Plätze)
  • Erstellung von Wertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Erarbeitung von Nutzungs- und Sanierungskonzepten einschließlich der Kostenermittlung ("Grobchecks")
  • Projektsteuerung bei der Umsetzung von komplexen Bauaufgaben.

Unsere Expertise

Klosterviertel Kyritz

seit 2018


Die Qualifizierung des Klosterviertels ist eines der zentralen Vorhaben der Stadtentwicklung in Kyritz. Ziel ist es, das im 13. Jahrhundert angelegte ehem. Franziskaner-kloster durch die Einrichtung des Stadtmuseums, der Stadtbibliothek sowie der Touristinformation und mehreren Veranstaltungs- und Ausstellungsräumen als lokalen Identifikationsort, überregional bedeutsamen Kultur-standort und touristisches Alleinstellungsmerkmal zu 

etablieren.

Seit 2018 begleiten wir als Projektsteuerer sowohl die Vergabeverfahren als auch die bauliche Umsetzung des Vorhabens. Aufgrund der bauhistorischen Bedeutung des Ensembles kommt der Symbiose zwischen den Belangen des Denkmalschutzes sowie den Anforderungen einer zeitgemäßen Nutzung besondere Bedeutung zuteil.

Nutzungs- und Sanierungskonzepte

Nutzungs- und Sanierungskonzepte – die sogenannten Grobchecks – sind häufig im Rahmen der Städtebauförderung vorgesehen und dienen der Revitalisierung von meist baulich oder funktional problematischen Gebäuden.

In unserer langjährigen Arbeit haben wir diese Untersuchungen für unterschiedliche Bauwerke und Gebäudeensembles durchgeführt. Dabei haben wir die Grobchecks, die mit einer Nutzungsänderung der Objekte verbunden waren, sowohl als Angebotsplanung als auch im Auftrag von potenziellen Investor*innen zur Visualisierung von Nutzungsideen erstellt. Dabei entspricht die Planungstiefe einem Vorentwurf nach HOAI mit allen Grundrissen und Ansichten der Gebäude sowie einer 3D-Simulation. Zudem werden eine Kostenschätzung vorgenommen und die Fördermöglichkeiten aufgezeigt.

Uebigau-Wahrenbrück

Energetisches Sanierungskonzeot Markt 3/4, 2014/2015


Im Rahmen des Modellvorhabens „Gebäudebestand (Energieeffizienz, Denkmalschutz)“ des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) entwickelten wir ein Konzept zum Aus- und Umbau zwei aneinandergrenzender Ackerbürgerhäuser am Marktplatz im Denkmalbereich des historischen Stadtkerns von Uebigau. Die leerstehenden und stark sanierungsbedürftigen Gebäude wurden zu teils barrierefreien Wohn- und Gewerbezwecken ausgebaut. Das kleine Quartier wird über eine gemeinsame Geothermie- und Solaranlage mit Heizwärme und Warmwasser versorgt. Die historischen Gebäudehüllen wurden in Abstimmung mit den Denkmalbehörden entsprechend behutsam energetisch ertüchtigt. Unmittelbar nach der Fertigstellung waren alle Wohneinheiten vermietet.

Baufachliche Prüfungen

Investive Fördervorhaben verlangen in aller Regel vor Maßnahmenbeginn eine baufachliche Prüfung. In mehr als 20 Jahren haben wir unzählige Gebäude, Straßen, Plätze sowie Freiflächen wie Parks, Uferpromenaden und Spielplätze für zahlreiche Städte und Gemeinden geprüft. Dabei erarbeiten wir zur Ermittlung der Kosten und der bautechnischen Notwendigkeit der Erneuerung oder Instandsetzung von Bauteilen vor Maßnahmebeginn die Plausibilitätsprüfung mit einer Vor-Ort-Begehung mit Auftraggeber*innen und Planer*innen, führen – wenn erforderlich – während der Umsetzung in festgelegten Abständen Bautenstandskontrollen durch, prüfen die Abrechnungsunterlagen und beenden das Verfahren mit der Schlussprüfung.

Wertermittlung

Wertermittlungen für bebaute oder unbebaute Grundstücke sind aus unterschiedlichen Gründen erforderlich. Insbesondere bei der Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen haben diese eine besondere Bedeutung – sei es zu Kaufpreisprüfungen im Rahmen sanierungsrechtlicher Genehmigungsverfahren, bei notwendigen Grundstücksneuordnungen oder zur Ermittlung erforderlicher Wertausgleiche. Beim Abschluss von Sanierungsverfahren muss zudem in der Regel die Ermittlung der grundstücksbezogenen Ausgleichsbeträge erfolgen. 

Auf Grundlage eines IHK-Zertifikatslehrgangs und zahlreicher Fort- und Weiterbildungen führen wir regelmäßig Grundstückswertermittlungen im Auftrag von Kommunen durch.

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