STÄDTEBAULICHE PLANUNGEN

Städtebauliche Planungen


Unser Büro hat im Rahmen formeller Planungen eine Reihe von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen für Kommunen im Land Brandenburg sowie für die Stadt Berlin erarbeitet. Hinzu kommen zahlreiche Satzungen wie Erhaltungs- und Gestaltungs-, aber auch Ergänzungs- und Klarstellungssatzungen.


Wesentlich sind ebenso die inhaltlich vielfältigen informellen Planungen.

Für 17 Städte haben wir Städtebauliche Rahmenpläne/Vorbereitende Untersuchungen sowie kommunale Entwicklungskonzepte erstellt.

Dabei lag unser Schwerpunkt in den letzten Jahren vor allem auf Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (INSEK) sowie förderprogrammuntersetzenden Konzeptionen wie Sanierungsplänen, Stadtumbaustrategien, Städtebauliche Zielplanungen und Mittelbereichsentwicklungskonzepten.


Zudem hat unser Team Gestaltungskonzepte für Straßen und Plätze sowie Bebauungs- und Nutzungskonzepte für „Problemobjekte und -standorte“ entwickelt.

REFERENZEN

Falkenberg/Elster

Integriertes Stadtentwicklungskonzept, 2017/2018


2017/2018 hat unser Büro im Auftrag der Stadt Falkenberg/Elster ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept erarbeitet. Auf Grundlage einer inhaltlich breit angelegten Analyse haben wir unter intensiver Mitwirkung der Einwohnerschaft ein Leitbild für die Stadtentwicklung der nächsten 15 Jahre formuliert, um daraus die Umsetzungsstrategien für die einzelnen Handlungsfelder abzuleiten sowie die prioritären zentralen Vorhaben zu benennen. Abschließend wurde die zeitliche Umsetzung und die mögliche Finanzierung der herausgearbeiteten Maßnahmen dargelegt. Für die durch den wichtigen Eisenbahnknoten geprägte Stadt ist es entscheidend, dieses Infrastrukturpotenzial weiter zu fördern, ihr durchgängiges Bildungsangebot bis zur Hochschulreife zu stabilisieren und den Wohnstandort weiter zu qualifizieren.


Lauchhammer

Städtebaulicher Rahmenplan Stadtumbau, 2015/2016


Nach erfolgreichem Abschluss der Sanierungsmaßnahme „Innenstadt Lauchhammer-Mitte“ stehen die ab Beginn der 1950er Jahre errichteten Wohngebiete im Fokus der städtebaulichen Entwicklung. Lauchhammer ist mit den Herausforderungen des weiteren Einwohnerrückgangs, einer Leerstandsquote von bis zu 30 % im mehrgeschossigen Wohnungsbau sowie der teilweise finanziell schwierigen Situation der Wohnungsunternehmen konfrontiert. Die Stadt Lauchhammer hat daher ein Sanierungsgebiet festgesetzt, für das wir 2015/2016 die Vorbereitenden Untersuchungen und einen städtebaulichen Rahmenplan erarbeitet haben. Zentrales Ergebnis war dabei, die Neustadt I mit der denkmalgeschützten Hauptachse des Stadtgebietes zu revitalisieren und den planmäßigen Rückbau von den „Rändern“ in den Neustädten II und III zu organisieren und umzusetzen.

Fontanestadt Neuruppin

Bebauungsplan Nr. 64 "Breite Straße Alt Ruppin", 2016


Das Plangebiet im Ortsteil Alt Ruppin der Fontanestadt Neuruppin besitzt einen überwiegend kleinstädtischen Charakter. Im Rahmen der Stadterneuerung wurden das Ortsbild und die Nutzungsstruktur durch Sanierungsmaßnahmen nachhaltig positiv beeinflusst. Anlass des Bebauungsplans war, die erreichten Ergebnisse und eine geordnete städtebauliche Entwicklung auch nach Aufhebung der Sanierungssatzung zu sichern. Unser Büro erarbeitete dafür einen Bebauungsplan mit vorwiegend bestandsorientiertem bzw. bestandssicherndem Charakter, der einerseits gebietsverträgliche bauliche Ergänzungen auf Baulücken ermöglicht, eine ungesteuerte Entwicklung wie sie bei einer Bebauung nach § 34 BauGB entstehen kann, jedoch unterbindet.


Elsterwerda

Gestaltungssatzung "Innenstadt Elsterwerda", 2020


Nach Auslaufen des Bund-Länder-Programms Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sehen zahlreiche Gemeinden vor, die mit der Umsetzung des 

Sanierungsprozesses erreichten stadtbildgestalterischen Aufwertungen zu bewahren und auch zukünftig stadtbildstörende Umgestaltungsmaßnahmen zu verhindern. Mit diesem Ziel wurde die bis dahin gültige Gestaltungsfibel für das ehemalige Sanierungsgebiet in Elsterwerda unter Reduzierung der Gebietskulisse inhaltlich überarbeitet und als Satzung rechtlich festgesetzt. Dabei wurde berücksichtigt, dass ein möglichst niederschwelliger Verwaltungsaufwand sowie keine förderseitige Unterstützung für Erneuerungsmaßnahmen mehr bestehen. Mit gleicher Zielstellung haben wir die Gestaltungssatzungen von Falkenberg/Elster, Lauchhammer und Ortrand neu gefasst.

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